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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der didruma GmbH

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der didruma GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle Verträge, die die didruma GmbH mit dem Auftraggeber (Käufer, Kunden) über die von ihr angebotenen Waren/Dienstleistungen oder Leistungen schließt.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An individuell erstellte Angebote hält sich die didruma GmbH 14 Kalendertage gebunden.
  2. Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seine Bestellung gebunden. Aufträge bedürfen zum Vertragsschluss der schriftlichen Bestätigung, auch per Fax- oder E-Mail seitens der didruma GmbH.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen didruma GmbH und dem Auftraggeber getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (auch per Fax oder E-Mail), mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.

§ 3 Preise, Preisänderungen

  1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  2. Die Preise verstehen sich bei Abholung ab dem Lager der didruma GmbH in Tettnang, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Kosten für Verpackung, Versand und sonstige Kosten kommen zum Preis hinzu und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  3. Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme durch didruma GmbH, veranlasste Änderungen des Auftrages werden gesondert in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
  4. Didruma GmbH ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Derartige Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragwertes (Angebotspreis) übersteigen, ist vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
  5. Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Druckdaten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 (inkl. USt.) zu zahlen. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet. Stornierungen der Aufträge während des Status "Auftrag erteilt" durch den Auftraggeber werden ohne weitere Überprüfung durch didruma GmbH akzeptiert.

§ 4 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber

  1. Didruma GmbH führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich, per Fax oder E-Mail anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus.
  2. Die Daten sind in den Dateiformaten anzuliefern, die in den Auftragsformularen der didruma GmbH angegeben sind. Für abweichende Dateiformate kann didruma GmbH dem Auftraggeber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist von didruma GmbH schriftlich genehmigt worden. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit seiner überlieferten Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von didruma GmbH zu verantworten sind.
  3. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht durch didruma GmbH. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Didruma GmbH ist berechtigt, Kopien anzufertigen und zu speichern.

§ 5 Lieferzeiten

  1. Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, erfolgen die Lieferungen und Leistungen durch didruma GmbH schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von ca. vier Wochen. Jede Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der erforderlichen Daten bei didruma GmbH zu laufen.
  2. Bei Vorliegen von durch den Auftragnehmer zu vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt.
  3. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag, soweit die Daten vom Auftraggeber fristgerecht geliefert worden sind. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn, der Aufraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
  4. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist didruma GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.

§ 6 Periodische Arbeiten

  1. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

§ 7 Gefahrenübergang – Versand

  1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an den Transporteur übergegeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk der didruma GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  2. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.

§ 8 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln/Gewährleistung

  1. Bei Mängeln des gelieferten Gegenstands/Ware/Leistung, leistet didruma GmbH grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig.
  2. Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdruckdaten, auch wenn sie von didruma GmbH erstellt wurden, und dem Endprodukt.
  3. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet didruma GmbH nur bis zur Höhe des Auftragwertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert. Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen von didruma GmbH erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist didruma GmbH von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
  4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  5. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden.
  6. Sind am gelieferten Gegenstand/Ware/Leistung Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen worden, ist eine Haftung von didruma GmbH ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderung für den Mangel nicht ursächlich war.
  7. Weitergehende Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – werden ausgeschlossen. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst.
  8. Alle didruma GmbH übergebenen Vorlagen werden sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt didruma GmbH nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  9. Ansprüche wegen Mängel gegen didruma GmbH stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht auf einen Dritten übertragbar.
  10. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von didruma GmbH, kann der Auftraggeber Schadenersatz bis zur Höhe des Auftragswertes beschränkt verlangen.

§ 9 Haftung, Schadenersatz

  1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware didruma GmbH anzeigt.
  2. Die Haftung von didruma GmbH wegen Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung von didruma GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Didruma GmbH ist berechtigt, Schadensersatz für die Übersendung mit Viren verseuchter Daten in Höhe einer Pauschale von € 50,00 zu verlangen, ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt bei Nachweis vorbehalten.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware durch den Auftraggeber, behält sich didruma GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf der Auftraggeber die Ware nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
  2. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollziehern – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum der didruma GmbH hinweisen und didruma GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit didruma GmbH ihre Eigentumsrechte geltend machen kann.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist didruma GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und ihr Eigentum herauszuverlangen.

§ 11 Zahlung

  1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
  2. Die Zahlung kann durch Nachnahme oder auf Rechnung erfolgen. Bei Nachnahmelieferungen entsteht eine zusätzliche Nachnahmegebühr in Höhe von Standardversand und Expressversand € 6.55 (inkl. MwSt.).
  3. Wird die Annahme verweigert. so erhebt didruma GmbH eine Bearbeitungspauschale von € 25,00 inkl. MwSt. Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen. der dann zugrunde gelegt wird. Didruma GmbH behält sich vor, bei Eintritt eines höheren Schadens den tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Die Ware/der geschuldete Betrag aus dem Vertrag wird unabhängig davon in Rechnung gestellt. Der Bestand des Vertrages wird vom Annahmeverzug nicht berührt.
  4. Didruma GmbH ist berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers stets auf die Rechnung mit dem ältesten Datum zu verrechnen, dies gilt auch bei anders lautender Bestimmung des Auftraggebers. Soweit bereits Kosten und Zinsen entstanden sind. ist didruma GmbH berechtigt. eine Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt. wenn eine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch nur bei Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
  6. Ansprüche gegen didruma GmbH sind nicht abtretbar.

§ 12 Patente/Urheberrechte/Marken

  1. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Patentrechte oder ähnliche Rechte verletzt werden und stellt didruma GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
  2. Der Auftraggeber stellt didruma GmbH und deren Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen frei, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes/die gelieferten Daten stammt von didruma GmbH.

§ 13 Copyright

  1. Didruma GmbH behält sich für im Auftrag des Auftraggebers erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
  2. Es besteht keine Herausgabepflicht seitens didruma GmbH in Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.

§ 14 Geheimhaltung

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die didruma GmbH im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

§ 15 Daten und Auftragsunterlagen

  1. Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung des Auftrags und Archivierung durch didruma GmbH gespeichert. Der Auftraggeber erklärt sich mit Vertragsabschluss mit der Speicherung einverstanden.
  2. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch didruma GmbH für Beschädigung oder Verlust von Daten oder Datenträgern aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.
  3. Das Wiederherstellen archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit € 25,00 (inkl. MwSt.) für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
  4. Daten auf CD/DVD sowie weitere Auftragsunterlagen können nicht zurückgesandt werden.
  5. Hinweis: Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass didruma GmbH Daten aus dem Vertragsverhältnis (nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz) zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Paketdiensten, Versicherung) zu übermitteln.

§ 16 Gerichtstand

  1. Für alle Streitigkeiten aus Aufträgen zwischen dem Auftraggeber und didruma GmbH wird der Gerichtsstand am Sitz der didruma GmbH, derzeit Friedrichshafen vereinbart.

§ 17 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

  1. Für alle Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen didruma GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Die Anwendung der Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.
  3. Die Anwendung des Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) wird ausgeschlossen.
  4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.